Photovoltaik
Was kostet eine Photovoltaikanlage wirklich?
Der mittlere Systempreis für Photovoltaik in Deutschland lag im März 2026 bei rund 1.015 Euro je Kilowatt Peak. Für ein einzelnes Einfamilienhaus liegt der Preis meist darüber, in der Praxis zwischen etwa 1.100 und 1.600 Euro je Kilowatt Peak inklusive Montage. Eine Anlage mit 10 kWp und einem Speicher von rund 10 kWh bewegt sich damit üblicherweise im Bereich von 13.000 bis 25.000 Euro. Seit 2023 fällt auf private Anlagen auf Wohngebäuden keine Mehrwertsteuer an.
Warum die Spanne so groß ist
Der Durchschnittspreis stammt aus der Statistik über alle Anlagengrößen. Große Dachanlagen drücken den Schnitt, ein einzelnes Einfamilienhaus liegt fast immer darüber. Das ist kein Aufschlag, sondern ergibt sich aus der Arbeit: Gerüst, Dachzugang, Kabelwege und Elektroarbeiten fallen bei zehn Kilowatt Peak fast genauso an wie bei dreißig.
Innerhalb der Spanne entscheiden vier Dinge: die Dachform, der Zustand der Elektrik, ob ein Speicher dazukommt und wie aufwendig der Zugang ist. Ein Satteldach mit Ziegeln, gut erreichbar, ohne Gauben, ist der günstigste Fall. Ein Schieferdach mit mehreren Ebenen, engen Zufahrten und einem Zählerschrank von 1975 ist der teuerste.
Die Kostenblöcke im Einzelnen
Ein belastbares Angebot weist diese Positionen getrennt aus. Eine Pauschalsumme ohne Aufschlüsselung lässt sich nicht mit einem zweiten Angebot vergleichen.
- Module: meist 20 bis 30 Prozent der Gesamtsumme. Leistung je Modul und Garantiebedingungen unterscheiden sich, der Preis je Watt weniger als oft angenommen.
- Wechselrichter: die Komponente mit der kürzesten Lebensdauer im System. Hier lohnt der Blick auf Garantie und Verfügbarkeit von Ersatz.
- Unterkonstruktion: hängt an der Dachdeckung. Ziegel, Trapezblech, Schiefer und Flachdach brauchen jeweils andere Systeme.
- Montage und Gerüst: arbeitsabhängig, nicht leistungsabhängig. Bei Reihenhäusern lässt sich das Gerüst teilen, wenn mehrere Haushalte gleichzeitig umsetzen.
- Elektroarbeiten: Anschluss, Leitungswege, Überspannungsschutz. Häufig kommt der Tausch oder die Erweiterung des Zählerschranks dazu.
- Speicher: der größte einzelne Hebel nach oben. Ein Speicher mit rund 10 kWh liegt üblicherweise bei 5.000 bis 8.000 Euro.
- Anmeldung und Dokumentation: Netzanschluss, Messkonzept, Marktstammdatenregister, Anlagendokumentation.
So machen Sie zwei Angebote vergleichbar
Zwei Angebote mit unterschiedlicher Endsumme sagen wenig, solange nicht klar ist, was jeweils enthalten ist. Diese fünf Fragen bringen Klarheit.
- Ist das Gerüst enthalten oder steht es als Nebenkosten darunter?
- Ist der Zählerschrank geprüft und ein möglicher Tausch eingepreist?
- Übernimmt der Betrieb die Anmeldung beim Netzbetreiber und die Eintragung im Marktstammdatenregister?
- Welcher Wechselrichter mit welcher Garantiedauer, und was kostet ein Austausch nach Ablauf?
- Ist die Anlagengröße am Verbrauch ausgelegt oder an der maximal belegbaren Dachfläche?
Warum die größte Anlage nicht die beste ist
Jede Kilowattstunde, die Sie selbst verbrauchen, ist deutlich mehr wert als eine eingespeiste. Für eingespeisten Strom gibt es bei Anlagen bis 10 Kilowatt Peak derzeit 7,70 Cent je Kilowattstunde. Eine nicht bezogene Kilowattstunde spart dagegen den vollen Arbeitspreis Ihres Stromtarifs.
Wer das Dach vollständig belegt, ohne den Verbrauch zu kennen, produziert also vor allem Strom zu 7,70 Cent. Sinnvoller ist es, die Anlage auf den Verbrauch auszulegen und sie dort zu vergrößern, wo absehbar zusätzliche Verbraucher dazukommen, etwa eine Wärmepumpe oder ein E-Auto.
Was wir anders machen
Wir geben keine Pauschalsumme heraus, bevor wir das Dach gesehen haben. Im Angebot stehen alle Positionen getrennt, einschließlich Gerüst, Elektroarbeiten und Anmeldung. Wenn wir den Zählerschrank für zu knapp halten, steht der Tausch drin, statt am Montagetag aufzutauchen.
Und wenn eine Anlage an einem Gebäude nicht sinnvoll ist, sagen wir das. Ein Angebot, das an der Statik, der Verschattung oder der Genehmigung scheitert, nützt niemandem.
Quellen
Gesetzeslage, Förderbedingungen und Vergütungssätze ändern sich. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.