Energie allgemein
Einspeisevergütung und Eigenverbrauch: worauf es rechnerisch ankommt
Für Anlagen bis 10 Kilowatt Peak, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Vergütung 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Zwischen 10 und 40 Kilowatt Peak sind es 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent. Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 volle Kalenderjahre plus das Inbetriebnahmejahr.
Überschuss oder Volleinspeisung
Bei der Überschusseinspeisung verbrauchen Sie zuerst selbst, nur der Rest geht ins Netz. Bei der Volleinspeisung geht der gesamte Ertrag ins Netz, dafür ist der Satz deutlich höher.
Für ein bewohntes Einfamilienhaus ist die Überschusseinspeisung fast immer die bessere Wahl, weil eine selbst genutzte Kilowattstunde den vollen Arbeitspreis spart. Volleinspeisung wird vor allem dann interessant, wenn im Gebäude kaum Strom verbraucht wird oder eine zweite Anlage ausschließlich für die Einspeisung errichtet wird.
Die Entscheidung wird vor der Inbetriebnahme getroffen und gilt grundsätzlich für das Kalenderjahr. Ein Wechsel ist jeweils zum Jahreswechsel möglich.
Der Satz sinkt planmäßig
Die anzulegenden Werte sinken halbjährlich um ein Prozent. Das ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgeschrieben und keine politische Überraschung.
Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht zum Zeitpunkt der Bestellung. Wer im Dezember bestellt und im Februar in Betrieb geht, bekommt den Februarsatz. Das ist ein Grund, den Zeitplan mit dem Netzbetreiber realistisch zu halten.
Warum der Eigenverbrauch die wichtigere Zahl ist
7,70 Cent je eingespeister Kilowattstunde stehen einem Arbeitspreis gegenüber, der beim Strombezug ein Vielfaches beträgt. Die Differenz ist der eigentliche Ertrag einer Anlage.
Daraus folgt die wichtigste Auslegungsregel: Eine Anlage wird am Verbrauch ausgelegt, nicht an der maximal belegbaren Dachfläche. Und der Eigenverbrauch lässt sich gezielt erhöhen.
- Ein Batteriespeicher verschiebt Ertrag vom Tag in den Abend.
- Eine Wärmepumpe nimmt über das ganze Jahr Strom ab, besonders in der Übergangszeit.
- Eine Wallbox lädt bevorzugt dann, wenn die Anlage liefert.
- Ein Energiemanager schaltet Verbraucher automatisch in Zeiten mit Überschuss.
- Zeitlich verschiebbare Verbraucher wie Spülmaschine oder Warmwasserbereitung lassen sich auf die Mittagsstunden legen.
Anmeldung ist Voraussetzung
Ein Anspruch auf Vergütung entsteht erst, wenn die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen ist. Die Eintragung muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme erfolgen.
Dazu kommt die Anmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber mit Anschlussanfrage, Messkonzept und Fertigmeldung. Beides übernehmen wir für unsere Kundinnen und Kunden.
Quellen
- Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze und anzulegende Werte
- Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Gesetzeslage, Förderbedingungen und Vergütungssätze ändern sich. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.