Heizungsförderung für Wärmepumpen
KfW
Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude
Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst.
Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zuschlägen zusammen, die an Bedingungen geknüpft sind, etwa an den Zeitpunkt des Austauschs oder an das Haushaltseinkommen.
Förderhöhe: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 Prozent, Einkommensbonus bis 40 Prozent. Für Selbstnutzende zusammen bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.
- Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss, nicht der Montagetermin. Wir arbeiten deshalb mit einer aufschiebenden Bedingung im Auftrag.
- Klimageschwindigkeitsbonus: Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Der Satz sinkt zum 1. Februar 2027 um vier Punkte und läuft bis zum 1. August 2028 aus.
- Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Nur für Selbstnutzende, mit minderjährigem Kind erhöht sich die Schwelle um 10.000 Euro.
- Der Effizienzbonus ist zum 20. Juli 2026 entfallen. Ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt.
KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)