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Förderung

Welche Förderung für Ihr Vorhaben infrage kommt

Für Wärmepumpe, Photovoltaik und Speicher bestehen verschiedene Programme auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. Hier finden Sie einen Überblick und die offiziellen Quellen.

Diese Seite wurde zuletzt redaktionell geprüft am 22. September 2026.

Heizungsförderung für Wärmepumpen

KfW

Für wen: Eigentümerinnen und Eigentümer selbst genutzter Wohngebäude

Der Austausch einer alten Heizung gegen eine Wärmepumpe wird über die Bundesförderung für effiziente Gebäude bezuschusst.

Die Förderung setzt sich aus einem Grundbetrag und mehreren Zuschlägen zusammen, die an Bedingungen geknüpft sind, etwa an den Zeitpunkt des Austauschs oder an das Haushaltseinkommen.

Förderhöhe: Grundförderung 30 Prozent, Klimageschwindigkeitsbonus derzeit 16 Prozent, Einkommensbonus bis 40 Prozent. Für Selbstnutzende zusammen bis zu 80 Prozent. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.

  • Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Vorhabenbeginn ist der Vertragsabschluss, nicht der Montagetermin. Wir arbeiten deshalb mit einer aufschiebenden Bedingung im Auftrag.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Der Satz sinkt zum 1. Februar 2027 um vier Punkte und läuft bis zum 1. August 2028 aus.
  • Einkommensbonus: 40 Prozent bis 30.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Nur für Selbstnutzende, mit minderjährigem Kind erhöht sich die Schwelle um 10.000 Euro.
  • Der Effizienzbonus ist zum 20. Juli 2026 entfallen. Ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt.

KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458)

Einspeisevergütung für Photovoltaik

Erneuerbare-Energien-Gesetz

Für wen: Betreiber von Photovoltaikanlagen

Strom, den Sie nicht selbst verbrauchen, wird ins öffentliche Netz eingespeist und vergütet. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und gilt ab Inbetriebnahme für einen festgelegten Zeitraum.

Die Vergütungssätze werden regelmäßig angepasst. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme Ihrer Anlage.

Förderhöhe: Für Anlagen auf Gebäuden mit Inbetriebnahme zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026: bis 10 kWp 7,70 Cent je Kilowattstunde bei Überschusseinspeisung und 12,22 Cent bei Volleinspeisung. Von 10 bis 40 kWp 6,66 beziehungsweise 10,24 Cent.

  • Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme, nicht zum Zeitpunkt der Bestellung.
  • Der Satz gilt ab Inbetriebnahme für 20 volle Kalenderjahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahres.
  • Die anzulegenden Werte sinken halbjährlich um ein Prozent, so im EEG festgelegt.
  • Ein Anspruch entsteht erst mit der Eintragung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur, spätestens einen Monat nach Inbetriebnahme. Anmeldung und Eintragung übernehmen wir.

Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze

Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen

Land NRW

Für wen: Haushalte und Unternehmen in NRW

Nordrhein-Westfalen fördert Maßnahmen rund um erneuerbare Energien über eigene Programme. Umfang und Verfügbarkeit ändern sich, und einzelne Programme sind zeitlich befristet oder nach Ausschöpfung der Mittel geschlossen.

  • Verfügbarkeit und Konditionen bitte tagesaktuell prüfen.
  • Wir sagen Ihnen im Gespräch, welche Programme zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens offen sind.

progres.nrw

Kommunale Förderungen

Städte und Gemeinden

Für wen: Haushalte in der jeweiligen Kommune

Einzelne Städte und Gemeinden fördern Photovoltaik, Speicher oder Ladeinfrastruktur zusätzlich. Ob und in welcher Höhe, unterscheidet sich von Ort zu Ort erheblich.

In unserem Einsatzgebiet sieht die Lage zum Prüfdatum sehr unterschiedlich aus. Die Unterschiede sind größer als viele erwarten.

Förderhöhe: Köln: 1.500 bis 2.500 Euro für Photovoltaik je nach Anlagengröße, zusätzlich 500 bis 1.300 Euro für einen Batteriespeicher, gedeckelt auf 60 Prozent der förderfähigen Kosten und 10.000 Euro je Gebäude und Jahr. Frechen: 750 Euro je Anlage ab 5 kWp. Bergheim, Hürth, Pulheim: derzeit kein eigenes Programm bekannt.

  • In Köln muss der Zuwendungsbescheid vorliegen, bevor ein Fachbetrieb beauftragt oder Material bestellt wird. Eine nachträgliche Förderung ist ausgeschlossen.
  • Das Kreisprogramm Energieoffensive des Rhein-Erft-Kreises ist für 2026 seit dem 18. März geschlossen. Es hatte am 5. Januar begonnen und war nach rund 1.100 Anträgen ausgeschöpft.
  • Pulheim hat mitgeteilt, dass das eigene Programm nicht neu aufgelegt wird.
  • Wir prüfen für Ihre Adresse, welches Programm zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung tatsächlich offen ist.

Stadt Köln: Förderprogramm Photovoltaik

Häufige Fragen

Förderung: Ihre Fragen

Bei den meisten Programmen vor Beginn der Maßnahme. Wer zuerst beauftragt und dann den Antrag stellt, verliert den Anspruch häufig.

Wir weisen Sie im Projektablauf rechtzeitig darauf hin und stimmen die Reihenfolge mit Ihnen ab.

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und stellen die technischen Unterlagen bereit, die dafür nötig sind. Den Antrag selbst stellen Sie als Eigentümerin oder Eigentümer, teils über einen Energieeffizienz-Experten.

Jede Angabe trägt das Datum der letzten redaktionellen Prüfung, das oben auf dieser Seite steht. Die Quellen sind jeweils verlinkt, sodass Sie selbst nachsehen können.

Fördersätze ändern sich mehrmals im Jahr. Wir prüfen sie vor jedem Angebot erneut und nennen Ihnen den Wert, der zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung gilt. Auf unseren Ortsseiten steht die kommunale Lage jeweils für den konkreten Ort.

Für Selbstnutzende bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro.

Diesen Höchstsatz erreicht nur, wer alle Boni erfüllt, also eine alte Heizung austauscht und unterhalb der Einkommensgrenze liegt. Die Grundförderung von 30 Prozent gibt es unabhängig davon.

Nicht über die Heizungsförderung. Der KfW-Zuschuss 458 betrifft den Heizungstausch. Für Photovoltaik gilt die Einspeisevergütung nach dem EEG.

Dazu kommen je nach Ort kommunale Zuschüsse. In Köln sind das bis zu 2.500 Euro für die Anlage und bis zu 1.300 Euro für einen Speicher, in Frechen 750 Euro ab 5 kWp.

Teilweise. Manche Programme schließen sich gegenseitig aus, andere lassen sich kombinieren. Welche Kombination bei Ihrem Vorhaben möglich ist, klären wir vor der Antragstellung.

Welche Förderung passt zu Ihrem Projekt?

Wir prüfen im Beratungsgespräch, welche Programme zum Zeitpunkt Ihres Vorhabens offen sind und was sie konkret für Sie bedeuten.