Wallbox
Wallbox mit 11 oder 22 Kilowatt?
Eine Wallbox bis 11 Kilowatt muss beim Netzbetreiber nur angemeldet werden, er darf den Betrieb nicht untersagen. Eine Wallbox mit 22 Kilowatt ist dagegen genehmigungspflichtig und darf erst nach schriftlicher Zustimmung installiert werden. Maßgeblich ist dabei die Nennleistung laut Typenschild, nicht eine Drosselung per Software. Für die meisten Haushalte ist 11 Kilowatt die passende Wahl.
Der rechtliche Unterschied
Grundlage sind die Niederspannungsanschlussverordnung und das Energiewirtschaftsgesetz. Bis einschließlich 11 Kilowatt genügt die Anmeldung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber. Darüber wird aus der Anmeldung ein Genehmigungsverfahren, und der Netzbetreiber kann die Zustimmung an Bedingungen knüpfen oder verweigern, etwa wenn das Ortsnetz an der Grenze ist.
Wichtig ist ein Punkt, der oft übersehen wird: Entscheidend ist die maximal mögliche Anschlussleistung laut Hersteller. Steht auf dem Typenschild 22 Kilowatt, behandeln Netzbetreiber das Gerät in der Regel als genehmigungspflichtig, auch wenn es per Software auf 11 Kilowatt gedrosselt ist.
Was das Auto überhaupt aufnimmt
Eine Wallbox lädt nur so schnell, wie das Bordladegerät des Fahrzeugs es zulässt. Viele Fahrzeuge nehmen an Wechselstrom maximal 11 Kilowatt auf, etliche sogar nur 7,4 oder 3,7 Kilowatt.
Eine 22-Kilowatt-Wallbox an einem Auto mit 11-Kilowatt-Bordlader lädt exakt so schnell wie eine 11-Kilowatt-Wallbox. Der Mehraufwand bringt dann nichts. Prüfen Sie deshalb zuerst das Datenblatt Ihres Fahrzeugs, nicht den Prospekt der Wallbox.
Wie lange das Laden dauert
Die Rechnung ist einfach: Akkukapazität geteilt durch Ladeleistung. Bei einer Batterie mit 60 Kilowattstunden und 11 Kilowatt Ladeleistung dauert eine volle Ladung rechnerisch etwa fünfeinhalb Stunden, bei 7,4 Kilowatt gut acht Stunden.
In der Praxis wird selten von null auf voll geladen. Für den Alltag zählt, ob die typische Tagesstrecke über Nacht nachgeladen wird, und dafür reichen 11 Kilowatt praktisch immer aus.
Steuerbare Verbrauchseinrichtung und reduziertes Netzentgelt
Neue Ladeeinrichtungen über 4,2 Kilowatt fallen unter die Regelungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf die Leistung in seltenen Ausnahmefällen vorübergehend reduzieren, um das Ortsnetz zu schützen.
Im Gegenzug gibt es ein reduziertes Netzentgelt. Die Entlastung liegt je nach Netzgebiet und gewähltem Modul typischerweise im Bereich von etwa 110 bis 190 Euro im Jahr. Wir melden die Wallbox entsprechend an und sagen Ihnen, welches Modul für Ihren Fall günstiger ist.
Wann 22 Kilowatt sinnvoll sind
Es gibt Fälle, in denen sich der Mehraufwand lohnt.
- Das Fahrzeug hat tatsächlich einen 22-Kilowatt-Bordlader, was bei Pkw die Ausnahme ist.
- Mehrere Fahrzeuge teilen sich eine Ladeeinrichtung und sollen nacheinander schnell geladen werden.
- Gewerbliche Nutzung mit kurzen Standzeiten.
- Der Hausanschluss ist ohnehin großzügig dimensioniert und der Netzbetreiber stimmt zu.
Zusammen mit Photovoltaik planen
Wenn eine Photovoltaikanlage vorhanden ist oder geplant wird, lohnt sich das Überschussladen. Die Wallbox lädt dann bevorzugt mit dem Strom, der sonst für 7,70 Cent eingespeist würde.
Dafür braucht es eine Wallbox, die sich in der Leistung regeln lässt, und einen Energiemanager, der Anlage, Speicher und Wallbox aufeinander abstimmt. Wer beides ohnehin plant, sollte Zählerschrank und Elektrik nur einmal anfassen.
Quellen
Gesetzeslage, Förderbedingungen und Vergütungssätze ändern sich. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.