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Förderung

Förderung für den Heizungstausch beantragen: Ablauf und Stolperfallen

Von Soufian Choua, Geschäftsführer, Woltics GmbH. Zuletzt geprüft am . Lesezeit rund 7 Minuten.

Die Heizungsförderung läuft über den KfW-Zuschuss 458. Sie besteht aus einer Grundförderung von 30 Prozent, einem Klimageschwindigkeitsbonus von derzeit 16 Prozent und einem einkommensabhängigen Bonus von bis zu 40 Prozent. Für Selbstnutzende sind zusammen bis zu 80 Prozent möglich. Förderfähig sind für die erste Wohneinheit bis zu 28.000 Euro, der maximale Zuschuss liegt damit bei 22.400 Euro. Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein.

Wie sich der Zuschuss zusammensetzt

Die Förderung ist modular aufgebaut. Die Bestandteile addieren sich, gedeckelt auf den Höchstsatz.

  • Grundförderung: 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Sie gilt unabhängig von Einkommen und Altheizung.
  • Klimageschwindigkeitsbonus: derzeit 16 Prozent. Voraussetzung ist der Austausch einer funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung beziehungsweise einer mindestens 20 Jahre alten Gasheizung. Der Satz sinkt zum 1. Februar 2027 um vier Punkte und danach halbjährlich weiter, bis er zum 1. August 2028 endet.
  • Einkommensbonus: 40 Prozent bei einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 30.000 Euro, 30 Prozent bis 40.000 Euro, 10 Prozent bis 50.000 Euro. Nur für Selbstnutzende. Mit minderjährigem Kind im Haushalt erhöht sich die Schwelle um 10.000 Euro.
  • Höchstsatz: 80 Prozent für Selbstnutzende.
  • Förderfähige Kosten: bis zu 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Daraus ergibt sich ein maximaler Zuschuss von 22.400 Euro.

Der Fehler, der den Zuschuss kostet

Der Antrag muss vor Vorhabenbeginn gestellt sein. Vorhabenbeginn ist der Abschluss des Liefer- oder Leistungsvertrags, nicht der Montagetermin.

Wer zuerst beauftragt und danach beantragt, verliert den Anspruch. Der Weg aus diesem Dilemma ist ein Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung: Der Auftrag wird erst wirksam, wenn die Zusage vorliegt, oder er entfällt, wenn sie ausbleibt.

Wir arbeiten standardmäßig mit dieser Bedingung, damit Sie planen können, ohne den Zuschuss zu riskieren.

Der Ablauf in der richtigen Reihenfolge

So sieht ein Projekt aus, bei dem nichts verloren geht.

  • Eignung prüfen: Heizlast, Vorlauftemperatur, Heizflächen, Aufstellort.
  • Angebot einholen, mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.
  • Energieeffizienz-Experten einbinden, soweit für das Vorhaben erforderlich.
  • Antrag bei der KfW stellen, vor Vertragswirksamkeit.
  • Zusage abwarten.
  • Beauftragen, montieren, in Betrieb nehmen.
  • Nachweise einreichen, Zuschuss wird ausgezahlt.

Was sich zuletzt geändert hat

Zum 20. Juli 2026 ist der Effizienzbonus entfallen. Ein Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen ist für das erste Quartal 2027 angekündigt, die Bedingungen standen zum Prüfzeitpunkt noch nicht fest.

Der Klimageschwindigkeitsbonus läuft schrittweise aus. Wer den Austausch ohnehin plant, sollte das bei der Zeitplanung berücksichtigen: Jede Stufe kostet vier Prozentpunkte.

Weil sich diese Bedingungen mehrfach im Jahr ändern, nennen wir die Sätze immer mit Prüfdatum und prüfen sie vor jedem Angebot erneut.

Photovoltaik wird nicht über dieses Programm gefördert

Der KfW-Zuschuss 458 betrifft den Heizungstausch. Eine Photovoltaikanlage fällt nicht darunter. Für sie gilt die Einspeisevergütung nach dem EEG, dazu kommen je nach Ort kommunale Programme.

Beides lässt sich parallel umsetzen. Die Anträge sind aber getrennt und haben unterschiedliche Fristen. Wir stimmen die Reihenfolge im Projektplan ab.

Quellen

Gesetzeslage, Förderbedingungen und Vergütungssätze ändern sich. Maßgeblich sind die Veröffentlichungen der zuständigen Stellen zum Zeitpunkt Ihrer Entscheidung.

Über den Autor

Soufian Choua, Geschäftsführer, Woltics GmbH. Führt Woltics seit der Gründung und begleitet Projekte von der ersten Dachprüfung bis zur Inbetriebnahme. Mehr über Woltics

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